Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung 1.3, gültig ab 2026-08-17 · bereitgestellt von Levius Digital
Anzeigen ist nicht Abschließen
Dieser Text dient Ihrer Information. Die Zustimmung erklären Sie beim ersten Login in Ihrem myLevius-Zugang — dort kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Levius Digital zustande.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungsvertrag für die Webplattform myLevius (SaaS) · Version 1.3 · Stand: 2026-08-17
zwischen
Ihnen als Kunde
– nachfolgend „Kunde" –
und
Geiger & Pauly GbR (auftretend als Levius Digital bzw. myLevius), vertreten durch die
Gesellschafter Michael Geiger und Haiyan Pauly, Hindenburgstr. 1, 72631 Aichtal, Deutschland
– nachfolgend „Anbieter" –
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Webplattform myLevius zwischen der
Geiger & Pauly GbR (auftretend als Levius Digital bzw. myLevius) und dem jeweiligen
Kunden.
(2) myLevius ist die Webplattform von Levius Digital für die Erstellung und Verwaltung von
E-Rechnungen, Angeboten und weiteren Modulen und Funktionen.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge
mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen; die Nutzung ist
ausschließlich im B2B-Bereich zulässig.
2. Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand
(1) myLevius ist eine browserbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) für Unternehmen
zur Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung von E-Rechnungen, Angeboten, Fahrtenbuchdaten
und weiteren digitalen Dokumenten sowie zusätzlichen Funktionen und Modulen.
(2) Der Leistungsumfang richtet sich nach gebuchtem Tarif und gewählten Modulen und kann u.a.
Dokumentenerstellung, -verwaltung, -übermittlung sowie optionale Erweiterungen wie
Schnittstellen (APIs) zu Drittsystemen (z.B. Nextcloud) umfassen.
(3) Zur Absicherung der Unveränderbarkeit und Vollständigkeit der über myLevius erstellten
Angebote, Rechnungen und Stornorechnungen setzt der Anbieter ein kryptografisches
Verkettungsverfahren (Hash-Chaining) mit unabhängiger externer Zeitstempelung ein. Einzelheiten
zu diesem Verfahren ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Verfahrensdokumentation
(GoBD).
(4) myLevius wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Vertragsgegenstand ist die
zeitlich befristete Bereitstellung der Plattform am Übergabepunkt der Serverinfrastruktur des
Anbieters; eine lokale Installation wird nicht geschuldet.
(5) Der Anbieter bemüht sich um eine Jahresverfügbarkeit von 99%. Geplante Wartungsfenster,
die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden, sowie Störungen außerhalb des
Einflussbereichs des Anbieters (z.B. höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten oder
öffentlichen Netzen) werden hierbei nicht angerechnet. Kurze technische Wartungsarbeiten oder
Updates mit einer Dauer von in der Regel bis zu wenigen Minuten sowie Sicherheitsupdates zur
Behebung akuter Schwachstellen bedürfen keiner vorherigen Ankündigung und können jederzeit
eingespielt werden. Die Verfügbarkeitsangabe ist eine Zielgröße und keine zugesicherte
Beschaffenheit, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, myLevius technisch und funktional weiterzuentwickeln,
insbesondere zur Verbesserung von Sicherheit, Performance und Bedienbarkeit sowie zur
Anpassung an gesetzliche Anforderungen. Für wesentliche Änderungen gelten die Regelungen in
Kapitel 14.
(7) Bei akuten Sicherheitsvorfällen oder Angriffen auf die Infrastruktur (z.B. DDoS-Angriffe)
ist der Anbieter berechtigt, myLevius oder einzelne Funktionen vorübergehend einzuschränken
oder vollständig vom Netz zu nehmen, soweit dies zur Abwehr der Gefahr oder zum Schutz der
Kundendaten erforderlich ist. Der Anbieter stellt den Zugriff so bald wie möglich wieder her,
sobald die Gefährdung beseitigt ist. Absatz (5) gilt entsprechend; eine solche Abschaltung
stellt keine Verletzung der Verfügbarkeitszusage dar.
3. Vertragsarten und Laufzeiten
(1) Die Nutzung von myLevius kann als monatliches Abonnement, jährliches Abonnement oder als
Flex-Jahreskarte mit festgelegtem Nutzungskontingent erfolgen. Der konkrete Vertragsinhalt
ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der jeweils aktuellen Leistungs- und
Preisübersicht.
(2) Beim monatlichen Abonnement beträgt die Vertragslaufzeit jeweils einen Monat. Der Vertrag
verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei
zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung ist bis
zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.
(3) Beim jährlichen Abonnement läuft der Vertrag zunächst zwölf Monate und verlängert sich
automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der
jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Anbieter informiert den Kunden vor Ablauf der
Kündigungsfrist per E-Mail über die anstehende Verlängerung; ein Ausbleiben dieser Information
aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, berührt die Wirksamkeit der Verlängerung
nicht.
(4) Die Flex-Jahreskarte mit Nutzungskontingent umfasst ein im jeweiligen Angebot festgelegtes
Guthaben an Credits mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Vertragsschluss oder
Freischaltung. Die Anzahl der Credits, deren Verwendung und die Zählweise ergeben sich aus der
bei Vertragsschluss geltenden Leistungs- und Preisübersicht.
(5) Der Kunde kann Credits innerhalb der Gültigkeitsdauer flexibel einsetzen und vor Ablauf
weiteres Kontingent hinzubuchen; Zusatzkontingente der Flex-Jahreskarte gelten bis zum Ende
der laufenden Gültigkeitsdauer der jeweiligen Flex-Jahreskarte. Details ergeben sich aus der
Leistungs- und Preisübersicht.
(6) Nicht genutzte Credits verfallen ersatzlos mit Ablauf ihrer vereinbarten Gültigkeitsdauer,
spätestens mit Beendigung der Flex-Jahreskarte. Eine Übertragung verfallener Credits auf
spätere Verträge sowie eine Auszahlung oder Gutschrift ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit der Verfall darauf beruht, dass der Anbieter die Nutzung der Credits innerhalb der
Gültigkeitsdauer aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich gemacht hat.
(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
4. Registrierung, Kundenkonto und Zugangsdaten
(1) Zur Nutzung von myLevius ist in der Regel ein Kundenkonto erforderlich. Die
Registrierungsangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und sind bei Änderungen
zeitnah zu aktualisieren.
(2) Der Zugriff erfolgt über personalisierte oder organisationsbezogene Zugangsdaten oder
unterstützte Single-Sign-On-Verfahren. Der Kunde ist für die vertrauliche Behandlung und den
Schutz dieser Zugänge verantwortlich.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Personen aus seinem Unternehmen Zugriff
erhalten. Zugriffe unbefugter Dritter sind unzulässig. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung von
Zugangsdaten oder sonstigen Sicherheitsvorfällen informiert der Kunde den Anbieter
unverzüglich. Der Anbieter ist berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend zu sperren.
5. Zulässige Nutzung und Inhalte
(1) Der Kunde darf myLevius nur im Rahmen geltender Gesetze und der vertraglich vereinbarten
Zwecke nutzen, insbesondere zur Erstellung und Verarbeitung geschäftlicher Dokumente für die
eigene unternehmerische Tätigkeit.
(2) Der Kunde ist für sämtliche über sein Konto erfassten Inhalte allein verantwortlich und
stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorgaben
verstoßen.
(3) Untersagt sind insbesondere die Speicherung/Verbreitung rechtswidriger Inhalte, die
Umgehung gesetzlicher Pflichten sowie Handlungen, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit von
myLevius gefährden (z.B. Angriffe, unautorisierte Massenvorgänge, Umgehung von
Schutzmechanismen).
(4) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von myLevius-Zugängen an Dritte außerhalb
des Kunden ist nur mit vorheriger Freigabe des Anbieters in Textform (z.B. E-Mail)
zulässig.
(5) Bei Verstößen kann der Anbieter nach Abmahnung und angemessener Abhilfefrist Funktionen
oder Konten vorübergehend sperren; während einer solchen Sperrung bleibt die Zahlungspflicht
des Kunden für die vereinbarte Vertragslaufzeit bestehen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten
Verstößen ist eine außerordentliche Kündigung möglich (siehe Kapitel 13).
6. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss in der Leistungs- und Preisübersicht ausgewiesenen
Preise. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine
Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Entfällt die Anwendbarkeit der
Kleinunternehmerregelung aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wird die gesetzlich geschuldete
Umsatzsteuer ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt zusätzlich zu den ausgewiesenen
Preisen erhoben. Dies stellt keine Preisänderung im Sinne von § 14 dar und bedarf keiner
Zustimmung des Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden über den Wegfall der
Kleinunternehmerregelung und die erstmalige Erhebung der Umsatzsteuer so früh wie möglich,
spätestens jedoch mit der nächsten Rechnungsstellung.
(2) Monatliche und jährliche Abonnements werden im Voraus für den jeweiligen
Abrechnungszeitraum abgerechnet; die Jahreskarte mit Nutzungskontingent einmalig im
Voraus.
(3) Rechnungen werden elektronisch, i.d.R. per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse,
bereitgestellt. Der Kunde stellt die Erreichbarkeit dieser Adresse sicher.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Verfügbare Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess oder in der Leistungs- und
Preisübersicht angezeigt; der Anbieter kann diese um weitere Methoden (z.B. SEPA-Lastschrift,
Kreditkarte) ergänzen oder einzelne ändern.
7. Zahlungsverzug und Sperrung
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen; der Anbieter kann
Verzugszinsen und angemessene Mahngebühren verlangen.
(2) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter den Zugriff auf myLevius nach
vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist bis zum Ausgleich der offenen Forderungen
sperren.
(3) Die Sperrung berührt nicht die Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei dauerhafter
Nichtzahlung trotz Mahnung und Nachfrist.
8. Rechte an der Software und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an myLevius einschließlich Code, Design und Dokumentation stehen
ausschließlich der Geiger & Pauly GbR bzw. ihren Lizenzgebern zu. Eigentumsrechte an der
Software werden nicht übertragen.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht
übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im Umfang der vereinbarten
Leistungen, beschränkt auf den eigenen Geschäftsbetrieb.
(3) Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von myLevius an Dritte (z.B. Vermietung,
Verpachtung, Weiterveräußerung) sowie Bearbeitung, Reverse Engineering oder Dekompilierung der
Software sind unzulässig, soweit nicht vertraglich vorgesehen oder zwingend gesetzlich
erlaubt.
(4) Schutz-, Urheberrechts- und Markenvermerke dürfen nicht entfernt, verändert oder
unkenntlich gemacht werden.
(5) Rechte an eigenen Erweiterungen, Konfigurationen, Vorlagen oder Integrationen des Kunden
verbleiben grundsätzlich beim Kunden; der Anbieter erhält lediglich das für die
vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche Nutzungsrecht.
(6) Der Anbieter darf im Rahmen der Leistungserbringung technische Nutzungs- und Systemdaten
erheben und auswerten, die keinen Rückschluss auf einzelne Kunden oder betroffene Personen
zulassen (z. B. Fehlerraten, Systemauslastung, aggregierte Funktionsnutzung). Die Verarbeitung
personenbezogener Daten des Kunden richtet sich ausschließlich nach den Regelungen in
Kapitel 12 und dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
9. Pflichten des Kunden, Inhalte und Mitwirkung
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche sowie steuerliche
Konformität der in myLevius erfassten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für
Kunden- und Leistungsdaten, Steuerfälle, Beträge, Texte, Angaben in Angeboten und Rechnungen
sowie Inhalte selbst gestalteter Dokumentvorlagen.
(2) myLevius kann technische Prüfungen, Plausibilitätsprüfungen und Hinweise zu Pflichtfeldern
bereitstellen. Diese Prüfungen beziehen sich ausschließlich auf die in myLevius abgebildeten
Regeln und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls durch den Kunden oder dessen
steuerliche bzw. rechtliche Beratung.
(3) myLevius ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die vom Kunden erfassten oder in selbst gestalteten Vorlagen verwendeten Inhalte dessen
individuellen rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen.
(4) Der Kunde beachtet eigenständig sämtliche gesetzlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten (siehe auch die datenschutzrechtlichen Pflichten nach Kapitel 12).
myLevius unterstützt hierbei durch technische Speicher- und Archivierungsfunktionen, ohne
eigene Verantwortung für deren rechtliche Bewertung zu übernehmen.
(5) Solange ein aktiver Account besteht, stellt der Anbieter die Speicherung und Archivierung
der über myLevius erzeugten Dokumente im Rahmen des jeweiligen Tarifs bereit. Zur
revisionssicheren Absicherung der Unveränderbarkeit und Vollständigkeit dieser Dokumente setzt
der Anbieter ein kryptografisches Verkettungsverfahren (Hash-Chaining) mit externer
Zeitstempelung ein; Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten
Verfahrensdokumentation (GoBD), die der Kunde jederzeit einsehen kann.
(6) Bei Vertrags- oder Accountbeendigung ist der Kunde für den rechtzeitigen Export und die
Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Löschung nach Vertragsende richtet sich nach
§ 13 Abs. 2 und Abs. 4.
(7) Der Kunde unterstützt den Anbieter angemessen bei der Leistungserbringung, insbesondere
durch Bereitstellung erforderlicher Informationen, Benennung von Ansprechpartnern und zeitnahe
Meldung von Störungen.
(8) Soweit der Kunde das Fahrtenbuchmodul nutzt, ist er für die vollständige, richtige und
zeitnahe Erfassung der Fahrten sowie für die zutreffende Zuordnung von privaten, beruflichen
und sonstigen Fahrten verantwortlich. myLevius unterstützt die Dokumentation technisch,
übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ein im Einzelfall geführtes Fahrtenbuch steuerlich
anerkannt wird.
(9) Der Kunde nutzt myLevius nur mit einer aktuellen Version eines gängigen Browsers und
stabiler Internetverbindung und sorgt für eine geeignete technische Umgebung.
10. Gewährleistung und Leistungsstörungen
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass myLevius im Wesentlichen der vereinbarten
Leistungsbeschreibung entspricht. Ein Mangel liegt vor, wenn die Funktionalität erheblich
abweicht oder die Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist.
(2) Der Kunde meldet Mängel zeitnah und möglichst detailliert.
(3) Dem Anbieter steht zunächst das Recht auf Nachbesserung zu; er wird innerhalb angemessener
Frist eine Fehlerbehebung oder einen zumutbaren Workaround bereitstellen.
(4) Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde bei erheblichen,
dauerhaften Beeinträchtigungen eine angemessene Minderung verlangen.
(5) Rücktritt bzw. außerordentliche Kündigung wegen Mängeln kommt nur bei erheblicher,
wesentlicher Beeinträchtigung und endgültig fehlgeschlagener oder berechtigt abgelehnter
Nachbesserung in Betracht; weitergehende Ansprüche richten sich nach Kapitel 11.
(6) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Störungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung,
ungeeigneter technischer Umgebung des Kunden, Fehlkonfiguration von Schnittstellen/Drittsystemen
oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(7) Gesetzliche Haftungsvorschriften bei Vorsatz oder Arglist bleiben unberührt; weitergehende
Ansprüche richten sich ausschließlich nach Kapitel 11.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
Grundsatz
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden nur nach Maßgabe dieses Kapitels, unabhängig vom Rechtsgrund.
Unbeschränkte Haftung
(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften; gleiches gilt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hier besteht keine vertragliche Haftungsbeschränkung.
Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
Haftungshöchstbetrag
(5) Soweit der Anbieter haftet, ist die Haftung – mit Ausnahme der Fälle nach Absatz (2) – pro
Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf
einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des
Schadenereignisses gezahlten Vergütung. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle in diesem
Zeitraum entstehenden Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
(6) Die Haftungsbegrenzung nach Absatz (5) gilt auch für Ansprüche wegen Datenverlusten oder
Datenverschlechterungen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Der Kunde ist zu geeigneten Datensicherungsmaßnahmen verpflichtet; ein Verstoß kann zu
Mitverschulden führen.
Ausgeschlossene Schadensarten
(7) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes (2).
Erfüllungsgehilfen
(8) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Mietrechtliche Sondervorschrift
(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen anfänglicher Sachmängel nach § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatz wegen Mängeln bei Vertragsschluss) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes (2).
12. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den gesondert
bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), dem der Kunde im Rahmen der Account-Erstellung elektronisch
zustimmt, als zwischen den Parteien geschlossen und wird Bestandteil des
Vertragsverhältnisses.
(3) Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
entsprechend dem Stand der Technik. Ein vollständiger Schutz vor jeder Form unbefugten Zugriffs
kann technisch nicht garantiert werden.
(4) Der Kunde bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten
Datenverarbeitung verantwortlich.
13. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach Kapitel 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (u.a. bei schwerwiegenden Verstößen nach Kapitel 5 oder dauerhaftem Zahlungsverzug nach Kapitel 7) bleibt unberührt.
(2) Nach Vertragsende bleibt der Export der in myLevius vorhandenen Daten für bis zu drei Monate möglich, soweit der Zugriff technisch bereitgestellt wird und keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen. Dies umfasst insbesondere:
- a) die über myLevius erzeugten Dokumente (insbesondere E-Rechnungen, Angebote, Stornobelege und vergleichbare Vorgänge) einschließlich des zugehörigen GoBD-Audit-Logs, das als maschinell auswertbare Datei entsprechend der Verfahrensdokumentation exportiert wird;
- b) die vom Kunden in myLevius hinterlegten Kundendaten (insbesondere Kontaktdaten, Stammdaten und Zuordnungen zu Dokumenten).
Der Anbieter stellt hierfür geeignete Exportformate bereit; die Verantwortung für die rechtzeitige Sicherung der exportierten Daten liegt beim Kunden gemäß § 9 Abs. 6. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter die Daten löschen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Sicherungsinteressen dem nicht entgegenstehen.
(3) Nicht genutzte Credits der Flex-Jahreskarte verfallen nach Maßgabe von § 3 Abs. 6 mit
Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer oder bei vorheriger Vertragsbeendigung. Eine
Übertragung auf spätere Flex-Jahreskarten oder eine Auszahlung ist ausgeschlossen, soweit keine
zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(4) Bei Löschungsantrag des Kunden erfolgt die endgültige Löschung grundsätzlich 30 Tage nach
Antragstellung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe des
Anbieters entgegenstehen.
14. Änderungen der Leistung, Preise und AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen (einschließlich technischer Weiterentwicklungen
nach Kapitel 2(6)), Preise und diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür
ein sachlicher Grund besteht (z.B. Anpassung an Gesetzeslage, Rechtsprechung, technische
Entwicklungen oder Marktbedingungen) und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Preisänderungen werden frühestens mit Beginn der nächsten Vertragsverlängerung wirksam;
innerhalb einer bereits bezahlten Laufzeit bleiben die vereinbarten Preise unverändert.
(2) Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor ihrem geplanten
Wirksamwerden per E-Mail oder In-App mitgeteilt.
(3) Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten, den Leistungsumfang oder die Vergütung
betreffen, werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann
insbesondere durch Bestätigung der geänderten AGB im Rahmen des nächsten Logins in myLevius
erfolgen. Ohne Zustimmung des Kunden gelten die bisherigen Vertragsbedingungen fort.
(4) Lehnt der Kunde wesentliche Änderungen nach Absatz (3) ab, oder führen Änderungen zu einer
nicht nur unerheblichen Verschlechterung der vertraglichen Regelungen, kann jede Partei den
Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen
kündigen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz des Anbieters
zuständige Gericht. Der Anbieter bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand
des Kunden geltend zu machen.
(3) Ist der Kunde kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, richtet sich der Gerichtsstand
nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen und Angebote vor der
Leistungs- und Preisübersicht, diese vor diesen AGB.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften.